Gemeinschaftspraxis

Wer eine eigene Praxis gründen möchte, steht vor der Entscheidung, ob er als Einzelkämpfer den Weg beschreiten oder aber die Vorteile einer Gemeinschaftspraxis nutzen möchte. Diese sind sowohl wirtschaftlicher, rechtlicher als auch konkreter Natur. Das finanzielle Risiko wird minimiert und die wirtschaftliche Auslastung ausgeschöpft.

Die Gemeinschaftspraxis ist eine Kooperationsform von Ärzten, wobei es sich um einen wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen handelt. Gemeinschaftspraxen von Vertragsärzten werden im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als eine wirtschaftliche Einheit behandelt. Um eine Gemeinschaftspraxis gründen zu können, muss eine Genehmigung vom Zulassungsausschuss vorliegen. Auch die fachübergreifende Kooperation ist genehmigungspflichtig, wobei sich die Fachärzte auch innerhalb einer Gemeinschaftspraxis fachlich auf ihr eigenes Gebiet beschränken müssen. Auch gegenüber dem Patienten treten Gemeinschaftspraxen bei der Abrechnung als wirtschaftliche Einheit (meist BGB-Gesellschaft) auf, während im Bereich der Haftung (z.B. für Behandlungsfehler) die Mitglieder der Gemeinschaftspraxis zunächst persönlich haften.

Einzelkämpfer oder Partner? Das heutige Gesundheitswesen zwingt viele niedergelassene Ärzte dazu, sich ernsthaft mit der Thematik von Kooperationen zu beschäftigen. Bei der Arbeit in einer Gemeinschaftspraxis steht das Team stets an erster Stelle. Gedanken wie „... ich leiste wirklich mehr als mein Kollege!“ sollten tunlichst vermieden werden. Viel wichtiger ist der Gedanke, Teil eines Teams zu sein und die Überlegung, was für die Gemeinschaft förderliches getan werden kann.

Die Gemeinschaftspraxis bietet neben dem Rückhalt eines Kollegen auch viele andere konkrete Vorteile: Bessere Auslastung von Geräten und Praxisräumen, effizienterer Personaleinsatz, bessere Ausschöpfung von Budgets, mehr Freiräume für Fortbildungen und produktiver Austausch zwischen jung und alt.

Bessere Auslastung von Räumen und Geräten: Natürlich spielt bei der Praxisführung der wirtschaftliche Aspekt eine bedeutende Rolle. Daher ist es aufschlussreich, einmal auszurechnen, wie das Verhältnis von dem Umsatz pro Zeiteinheit gegenüber dem Leerstand der Räume auf Grund von Urlaub oder Freizeit gelagert ist. Ebenso kann einmal der Umsatz in Bezug auf die Quadratmeterzahl berechnet werden. Deutlich wird in jedem Fall, dass durch eine Gemeinschaftspraxis, die zeitlichen und räumlichen Ressourcen bei geschickter Organisation wesentlich besser ausgelastet werden können.

Effizienterer Personaleinsatz: Bei der Einstellung des Personals stellt sich immer wieder die Frage nach dem „zu viel“ oder „zu wenig“. Für denjenigen, der zu viel Persoal beschäftigt, kann es schnell teuer werden. Aber auch zu wenig Personal führt zu einem hohen Kostenaufwand. Bei unvorhersehbarer Schwangerschaft oder Krankheit kann es schnell zu Engpässen kommen. Insbesondere wenn zwei Angestellte gleichzeitig ausfallen, ist es schwer, diese zu ersetzen. Bei einer Gemeinschaftspraxis besteht der Vorteil, dass mehr Personal eingestellt werden kann. Sicher nicht doppelt soviel wie im Vergleich zu einer Einzelpraxis, aber so, dass sich Engpässe besser überbrücken lassen. Und ein größeres Team bedeutet auch immer ein Mehr an Kompetenzen. Bevor alle Stricke reißen, kann auch einer der Partner einmal für ausgefallene Mitarbeiter einspringen und zum Beispiel das EKG selber schreiben oder das Telefon bedienen.

Bessere Ausschöpfung des Budgets: Wenn Praxisinhaber umfangreiche Spezialkenntnisse oder Spezialisierungen haben, z.B. Psychosomatik, Sonographie oder Kardiologie, können einzelne Budgets allein aus Zeitgründen fast nie ausgelastet werden. Auch die Invenstitionen in die entsprechenden Geräte können wirtschaftlich kaum sinnvoll gestaltet werden. Dies ist in Praxiskooperationen anders!

Freiräume für Fortbildungen:Als Praxisinhaber ist man auch immer der Inhaber eines Unternehmens. Zinsen, Steuerzahlungen, Miete, Strom und Wasserkosten werden fällig. Um auf dem Markt bestehen zu können muss eine Arztpraxis auch Leistungen anbieten, die gefordert oder von den Patienten erwartet werden. Daher ist die stetige Fortbildung von großer Bedeutung. Dies bedeutet immer einen hohen Zeit und Kostenaufwand. Und welcher Arzt kann es sich schon leisten, seine Praxis ständig wegen Fortbildungen zu schließen oder aber die Kosten für eine Vertretung aufzubringen. Eine Gemeinschaftspraxis bietet auch hier einen großen Freiraum. Die Möglichkeit der Fortbildung beider Partner sollte daher vertraglich festgehalten werden. Die erworbenen Kenntnisse beeinflussen den wirtschaftlichen Wert der Praxis positiv.

Sicherheit durch die Gemeinschaftspraxis: Wer schon bei der Tätigkeit als Klinikarzt den Rückhalt des Teams als besonders wichtig empfunden hat, der wird auch bei der Gemeinschaftspraxis die Möglichkeit der Rücksprache mit dem Kollegen zu schätzen wissen. Bei besonders schwierigen Fällen kann also immer auch die Meinung des Kollegen eingeholt werden. Zudem bietet die Gemeinschaftspraxis auch bei der eigenen Krankheit eine gute Absicherung. Ärzte in Einzelpraxen neigen dazu, die eigene Krankheit zu verschleppen, weil sie ihre Praxis nicht vernachlässigen möchten. Ob aus persönlichen Gründen oder aber bei Krankheit kann sich der Arzt auch einmal eine Weile vom Praxisbetrieb zurückziehen und seinem Kollegen beruhigt die Führung überlassen.

Austausch zwischen jung und alt: Oft kommen auch Praxiskooperationen zwischen jungen und älteren Ärzten zustande. Diese dienen dann dazu, dass der jüngere Kollege irgendwann die Praxis übernehmen kann. Durch die lange Eingewöhnungsphase ist der Arzt bereits mit der Praxis, den Räumlichkeiten und den Patienten vertraut. Die Gemeinschaftspraxis mit „Altersunterschied“ ist für beide Beteiligten von großem Vorteil: Der ältere Kollege profitiert von den Anregungen, so dass es fachlich und auch persönlich jung bleibt. Der jüngere Kollege lernt von dem großen Erfahrungsschatz des Partners und kann Fehler vermeiden, die dieser bereits in der Vergangenheit gemacht hat.

Mögliche Nachteile:Die Vorteile einer Praxiskooperation überwiegen in jedem Fall, dennoch sollten die Gefahren nicht unerwähnt bleiben. Das größte Problem besteht darin, dass es zu ernsten Konflikten zwischen den Kollegen kommen kann. Dies kann unter Umständen zur Aufgabe der Praxisgemeinschaft führen. Um diesen Eventualitäten vorzubeugen, gibt es jedoch gute Maßnahmen wie beispielsweise den Besuch eines Praxiscoaching.