Zulassungsantrag als Vertragsarzt

Um als Arzt gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen, bedarf es einer Zulassung als Vertragsarzt. Einen Anspruch auf Zulassung haben alle approbierten Ärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Vor allem muss er einen Eintrag im Arztregister aufweisen. Voraussetzungen für diesen Eintrag sind die Approbation als Arzt und der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet. Der Arzt muss zur Ausübung der vetragsärztlichen Tätigkeit geeignet sein. Einschränkungen können zum Beispiel geistige Mägel sein, dazu zählen Rauschgift- oder Trunksucht. Ebenso kann ein Arzt, der wegen eines Beschäftigungsverhältnisses den Patienten nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung steht, eine Zulassung untersagt werden.

Um eine Zulassung zur Teilnahme an vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten, müssen Ärzte einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen. Die Unterlagen zur Zulassung umfassen den Antrag zur Zulassung, den Auszug aus dem Arztregister, den Lebenslauf und ein polizeiliches Führungszeugnis.