Beim Arztregister kann sich der Arzt in eine Warteliste für eine Zulassung in dem jeweiligen Fachgebiet eintragen. Damit dokumentiert der Arzt, dass er nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung besitzt. Besitzt ein Arzt mehrere Facharztweiterbildungen, kann er sich für mehrere Fachgebiete auf der Warteliste eintragen. Auch vor einer geplanten Praxisübernahme in zulassungsbeschränkten Bereichen, hat sich ein Eintrag in die Warteliste als sinnvoll erwiesen. Die Eintragung in das Arztregister ist Voraussetzung für den Eintrag in die Warteliste.
Die Eintragung ins Arztregister ist bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen, dies ist die Voraussetzung für die zuküftige Zulassung als Vertragsarzt. weiterhin ist auch ein Eintrag ohne konkrete Niederlassungsabsicht nach Abschluss der Facharztweiterbildung möglich. Damit wird der Arzt außerordentliches Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung.
Für den Eintrag in das Arztregister müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Die Geburtsurkunde und Urkunden über Namensänderungen, (ist die Namensführung auch durch den Personalausweis ersichtlich, kann alternativ dieser vorgelegt werden.) Zudem benötigt der Arzt für den Antrag Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten vom Staatsexamen bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung.