Bevor sich ein Arzt niederlassen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arzt muss in einem Arztregister eingetragen sein, wodurch er auch berechtigt ist, sich in die Warteliste einzutragen, die ein nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung dokumentiert. Zudem muss ein schriftlichen Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss gesetllt werden und der Arzt muss eine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut besitzen.
Weiterhin ist es wichtig zu beachten die genehmigungspflichtigen Leistungen rechtzeitig zu beantragen. Sie sollten zusammen mit dem Antrag auf Zulassung bearbeitet werden. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher wichtig, weil erst bei der Vorlage einer schriftlichen Genehmigung die Leistungen abgerechnet werden können.
Im Folgenden wird ein Überblick über die Niederlassungs-Voraussetzungen gegeben.